Ankündigung: Treffen im Juli 2013

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, an der Diskussion des Themas „Agonalität und Öffentlichkeit des Rechts“ teilzunehmen.

Ausgangspunkt des Treffens ist der folgende Gedanke:
Die rechtliche Praxis des Urteilens ist an Öffentlichkeit gebunden. Doch wie ist es um dieses Ideal der Öffentlichkeit bestellt? Auf welche Weise partizipieren jene, die das Recht betrifft, an der Rechtspraxis, und inwieweit wird der Streit über den Gegenstand des Urteils selbst Teil des rechtlichen Verfahrens? In der zunehmenden Verrechtlichung der Politik und der damit einhergenden Entdemokratisierung der Rechtspraktiken scheinen diese Fragen in den Hintergrund zu treten. Doch Öffentlichkeit und Agonalität sowie die damit einhergehende Theatralität und Medialität der Rechtsform sind gerade die Bedingung und Voraussetzung jeder Rechtspraxis, und weiter: jeder demokratischen Urteilspraxis. Diesen Aspekten des Rechts sowie ihren radikaldemokratischen Implikationen wollen wir uns beim kommenden Treffen des Arbeitskreises zuwenden. Als Diskussionsgrundlage dienen die beiden rechtskritischen Positionen von Cornelia Vismann und Ludger Schwarte. Folgende Auszüge dienen als Diskussionsgrundlage:
Ludger Schwarte: Vom Urteilen, Berlin 2012, S. 20-39, 165-182.
Cornelia Vismann: Medien der Rechtsprechung, Frankfurt/M. 2011, S. 72-84, 130-146.
Wir treffen uns hierzu am Freitag, den 12.07.2013 um 14h c.t. in Darmstadt.
Voraussichtliches Ende wird gegen 18h30 sein.
ACHTUNG: Dieses Mal findet das Treffen nicht, wie sonst, im Wallhaus des Schlosses, sondern im Raum S1 05/24, einem Raum im so genannten Maschinenhaus, in der Magdalenenstraße 12 statt.

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